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Ende des Lockdowns für Geimpfte in Lettland

15.11.2021

Wir informieren Sie über alle ab dem 15. November geltenden Regelungen.

Seit dem 15. November sind einige Bestimmungen für gegen Covid-19 Geimpfte/ von der Krankheit Genesene gelockert. Für Ungeimpfte gelten weiterhin Einschränkungen. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die nun geltenden Bestimmungen.

 

Was ist der „Green Mode“?

Der Einzelhandel, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, das Bildungswesen sowie private und öffentliche Veranstaltungen werden im "grünen Modus" wieder ermöglicht, was bedeutet, dass sie jeweils nur vollständig geimpften Personen zur Verfügung stehen.

 

Welche Dienstleistungen sind ohne Covid-Pass möglich?

Die Inanspruchnahme von Unterstützung in psychologischen Selbsthilfegruppen, Postdiensten, Imbissbuden, Bankdiensten, Notdiensten und Telekommunikationsdiensten sind auch ohne Bescheinigung möglich. Beherbergungsdienstleistungen und Dokumentarfotografie werden für Einzelpersonen oder Mitglieder desselben Haushalts ohne Covid-Bescheinigung angeboten.

Öffentliche Verkehrsmittel und grenzüberschreitende Verkehrsdienste, einschließlich der internationalen Personenbeförderung, sowie gewerbliche Taxi- und Autotransporte sind auch ohne Bescheinigung möglich.

 

Gibt es eine Ausgangssperre?

Nein. Allerdings sind Dienstleistungen und organisierte Veranstaltungen nur zwischen 6 und 21 Uhr möglich.


Arbeit und Bildung

 

Wie sind die Vorschriften am Arbeitsplatz?

Ab dem 15. November müssen alle Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen mit einer Covid-19-Bescheinigung, die auf dem Betriebsgelände arbeiten, bei ihrer Ankunft am Arbeitsplatz schriftlich bescheinigen, dass sie keine Anzeichen einer akuten Infektionskrankheit der Atemwege aufweisen, keine Isolierung, Hausquarantäne oder Selbstisolierung einhalten müssen und nicht bekannt ist, dass sie in den letzten zehn Tagen in direktem Kontakt mit einer mit Covid-19 infizierten Person standen.

 

Für wen gilt eine Impfflicht?

Beschäftigte von öffentlichen und kommunalen Behörden, einschließlich Unternehmen, sowie Beschäftigte in der Privatwirtschaft, deren Arbeit mit einem hohen Expositionsrisiko gegenüber Covid-19 verbunden ist, dürfen ihre Tätigkeit nur mit einer Covid-19-Bescheinigung ausüben. Für Personen, die bis zum 15. November 2021 mit der Impfung gegen Covid-19 begonnen, jedoch noch keine Impfbescheinigung erhalten haben, gilt eine Sonderregelung: Sie dürfen ihre Arbeit weiter ausüben, wenn sie sich regelmäßig testen lassen.

 

Wie ist der Schulbetrieb geregelt?

Schüler der 4. bis 12. Klasse dürfen den Unterricht vor Ort wieder aufnehmen. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass sich Lernende verschiedener Gruppen, Klassen oder Kurse der Unterstufe nicht begegnen, indem sie nicht die selben Räume nutzen und unterschiedliche Pausenzeiten haben.

Um dies zu ermöglichen, ist es möglich bis zu fünf Tage im Monat im Distanzunterricht zu unterrichten.

 

Welche Regelungen gelten für die Quarantäne?

Gegen Covid-19 geimpfte oder vom Virus genesene Personen können auch bei Kontakt mit einer infizierten Person ihrer Arbeit nachgehen oder an Unterricht vor Ort teilnehmen. Die Leiter der Einrichtung sind verpflichtet die Kontaktpersonen jedes Mal vor Beginn des Arbeits- oder Schultages einem Antigentest zu unterziehen. Außerhalb der beruflichen oder schulischen Pflichten dürfen die Personen jedoch nicht an öffentlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen.


Freizeit

 

In welchem Rahmen ist es möglich einzukaufen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen?

Ohne Impf- oder Genesungsbescheinigungen wird es möglich sein, Geschäfte des Grundbedarfs mit einer Fläche von weniger als 1500 m² aufzusuchen, die übrigen Verkaufsstellen werden nur in einer epidemiologisch sicheren Umgebung (Green Mode) betrieben.

Die Möglichkeit für den Einkauf in großen Geschäften gilt nur unter der Woche.

Alle Dienstleistungen können nur noch in einer epidemiologisch sicheren Umgebung erbracht werden, mit Ausnahme der wesentlichen Dienstleistungen, die auch Personen ohne Impf- oder Genesungsbescheinigung angeboten werden können.

 

Wie ist der Sportbetrieb geregelt?

Der Sportbetrieb in einer epidemiologisch sicheren Umgebung wird der lettischen Nationalmannschaft (einschließlich Jugend und Junioren), den Athleten der lettischen Olympiamannschaft und der lettischen paralympischen Mannschaft, den Mannschaftssportlern der internationalen und höheren Ligen sowie den Sporttrainings der Schüler des Sportgymnasiums Murjāņi und der Spitzensportler zugestanden.

Indoorsporttraining kann in einer epidemiologisch sicheren Umgebung abgehalten werden, wobei mindestens 15 Quadratmeter pro Sportler zur Verfügung stehen müssen.

 

Sind Veranstaltungen, Kirchen- und Restaurantbesuche möglich?

Veranstaltungen können bei begrenztem Zugang und Prüfung der Covid-Zertifikate stattfinden. Teilnehmer müssen während der Veranstaltung auf festen, personalisierten Plätzen sitzen und nicht mehr als 500 Personen dürfen gleichzeitig auf der Veranstaltung anwesend sein. Religiöse Veranstaltungen sind nur in einer epidemiologisch sicheren Umgebung und mit Gesichtsmasken erlaubt. Einzelne Besuche von religiösen Stätten sind auch ohne Covid-19-Bescheinigung zulässig, sofern sie zeitlich begrenzt sind, d. h. höchstens 15 Minuten dauern. In Restaurants können vier Personen an einem Tisch sitzen.


Bei Fragen zu aktuellen Bestimmungen können Sie uns jederzeit kontaktieren: info(at)ahk-balt.org