Fiskaldienste

Wir helfen Ihnen gerne bei finanziellen Fragen, die Ihr Unternehmen im Baltikum betreffen.

Wirtschaft im Baltikum

Was Sie wissen müssen, wenn Sie in Estland, Lettland und Litauen investieren wollen

Die Deutsch-Baltische Handelskammer ist Ihr kompetenter Partner für Buchhaltungs- und Finanzservice in Estland, Lettland und Litauen. Wir können Sie bei Fragen zu Firmengründung, Buchhaltung, Steuer, Personalkosten und Fiskaldienstleistungen im Baltikum beraten und unterstützen. Dabei können wir ein hervorragendes Expertennetz aufweisen. In unserem Magazin „Baltic Business Quarterly“  hat unser Mitgliedsunternehmen BDO Latvia eine hervorragende Zusammenfassung der aktuellen Steuern im Baltikum, sowie Investitionsvorteile in den drei baltischen Ländern präsentiert. Diese Informationen können sehr wertvoll für Sie sein, wenn Sie sich für einen Geschäftsaufbau im Baltikum interessieren.

Intensiver Wettbewerb zwischen den baltischen Staaten

Janis Zelmenis, Managing Partner bei BDO Latvia

Einschätzung von BDO Latvia Partner Janis Zelmenis

Die baltischen Staaten befinden sich untereinander im Wettbewerb: nicht nur um potenzielle neue Investoren, sondern auch gegen die Abwanderung ansässiger Unternehmen in eins der konkurrierenden Nachbarländer, denn die Firmen achten genau auf die jeweiligen Vorzüge.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Baltikums wird fast jedes Jahr diskutiert, wenn ein Land seine Steuersätze, sein Rabattsystem oder seine Antragsverfahren ändert oder neue Anreize schafft, um Investoren anzuziehen. Ein wichtiger Faktor für potenzielle Investoren energieintensiver Produktionsanlagen sind die Stromkosten, insbesondere die Höhe der obligatorischen Beschaffungskomponente sowie der Verteilernetztarif. Im Bereich des Bergbaus spielen die Bedingungen für den Erhalt einer Bergbaulizenz und deren Laufzeit eine Rolle. Die Herausforderung der vergangenen zwei Jahre bestand für potenzielle Investoren (und für bereits tätige Unternehmen) großteils darin, ein Konto bei einer Bank in Lettland zu eröffnen, die Anforderungen der Geldwäschevorschriften zu erfüllen und geeignete Dokumente zu erhalten, die die wahren Begünstigten bestätigen.

Viele Indikatoren

Potenzielle Investoren wollen in erster Linie Geld verdienen, nicht neue Arbeitsplätze schaffen oder Steuern an die Staatskasse zahlen. Daher prüfen diejenigen, die das Geld und die Bereitschaft zu investieren haben, sehr sorgfältig alles, was mit der Ivestition verbunden ist: Darunter fallen die Investitionsbedingungen, Rendite, Wettbewerbsfähigkeit, die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, die Infrastruktur, die Verfügbarkeit der erforderlichen Dienstleistungen sowie die mögliche staatliche (kommunale) Unterstützung. Darüberhinaus haben die Vertreter der verschiedenen Bereiche sehr unterschiedliche Interessen – zum Beispiel interessieren sich potenzielle Investoren im Immobiliensektor am meisten für Fragen im Zusammenhang mit den Bedingungen für Baugenehmigungen, Fristen, wer für die notwendige Infrastruktur – Wasser, Strom, Wärme, Straßenbau – bezahlt sowie für Informationen über Grundsteuersätze. Dahingegen liegt der Fokus eines Unternehmens, das sich für den Bereich Holzverarbeitung in Lettland interessiert, neben Details zur Körperschaftssteuer auf der möglichen eingeschlagenen Holzmenge spezifischer Baumarten. Die Verfügbarkeit des Rohstoffs sowie das potenzielles Risiko – der Rückgang der Holzproduktion – in den nächsten 10-15 Jahren sind dabei wesentliche Gesichtspunkte.

In letzter Zeit kommt es desöfteren vor, dass am Baltikum interessierte Investoren zunächst Lettland als Geschäftsstandort bevorzugen, dort jedoch auf hohe Anforderungen treffen (die Eröffnung von Bankkonten, die Dokumentation der wahren Begünstigten und die Bewertung der Geschäftspartner gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche). Daher fällt die Wahl schlussendlich auf Litauen. Das Land ist wie Lettland ein EU-Mitgliedstaat und befolgt dieselben EU-Richtlinien und -Vorschriften zur Geldwäsche, es herrschen dort jedoch weniger Ängste vor unwahrscheinlichen Szenarien, was den bürokratischen Aufwand für Investoren erleichtert.

Faktor Einkommensteuer

Bis vor einigen Jahren war Estland weltweit das einzige Land, in dem die Körperschaftssteuer (KSt) nur dann gezahlt werden musste, wenn die Gewinne in Form von Dividenden ausgeschüttet wurden; nun ist diese Praxis auch in Lettland üblich. Im Jahr 2017 hat Estland daraufhin beschlossen, den Körperschaftssteuersatz für regelmäßige Dividendenzahler von 20 % auf 14 % zu senken. Diese Reduzierung kann als Reaktion auf die lettische Körperschaftssteuerreform betrachtet werden: der nördlichste Staat des Baltikums scheint eine Profitcenter-Position anzustreben. Es ist ein knappes Rennen – in Litauen liegt der Steuersatz bei 15 % und der Effektivsatz ist sogar noch niedriger, da er durch verschiedene Kosten und die Höhe der Abschreibungen reduziert wird.

Lettland hat seit 2018 im Wesentlichen die gleiche Lösung für die Körperschaftsteuer eingeführt, wie sie in Estland seit Anfang dieses Jahrhunderts angewandt wird. Die neue lettische Körperschaftsteuervorschrift sieht nicht nur einen höheren Steuersatz von 20 % im Vergleich zu den früheren 15 % vor, sondern auch, dass Gewinne, die nicht als Dividenden ausgeschüttet werden, nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Es ist notwendig, einige Details zu beachten: Der Steuersatz muss nach der Formel von „0,8 x 20%“ für jene Ausgaben gezahlt werden, die mit der Ausschüttung von Dividenden vergleichbar sind – Ausgaben, die nicht mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind. Diese Berechnungsformel wird wie folgt angewandt: Wenn beispielsweise ein Unternehmen 100 Euro für eine Dienstleistung bezahlt, die als nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden angesehen wird, dann ergibt sich durch die Formel (100 Euro /0,8x20%), dass die zu zahlende Steuer 25 Euro beträgt. Der KSt-Steuersatz wird somit auf 25% geschätzt, wie es vor 2002 war.

Bei kleineren Unternehmen erhebt der estnische Staat die Einkommensteuer auf den Anteil der ausschüttungsfähigen Gewinne, welcher jedes Jahr in Form von Dividenden entrichtet wird. Dieser Prozess erfolgt jedoch schrittweise, indem jedes Jahr der Anteil der Gewinne addiert wird. Dieses System ist für Unternehmen, die regelmäßig Dividenden ausschütten, von Vorteil. So würde ein Unternehmen, das im ersten Jahr Dividenden in Höhe von 100.000 Euro ausschüttet, einer Körperschaftssteuer von 20 % unterliegen – also 20.000 Euro. Im darauffolgenden Jahr würde ein Drittel des Dividendengewinns von 100.000 Euro einem Steuersatz von 14 % unterliegen (4.667 Euro), während der restliche Betrag mit einem Steuersatz von 20 % besteuert würde (weitere 13.333 Euro) und sich auf 18.000 Euro summieren würde (18 % Körperschaftsteuer aus Dividenden – 100.000 Euro). Im dritten Jahr wird davon ausgegangen, dass in den beiden vorangegangenen Jahren Dividenden in Höhe von 100.000 Euro mit dem Steuersatz von 14 % gezahlt wurden (200.000 Euro) und ein Drittel diesem Satz unterliegt (9.333 Euro), während auf die verbleibenden Dividenden, 16.000 Euro, der Steuersatz von 20 % angewandt würde (16 % KSt aus Dividenden – 100.000 Euro). Schließlich wird davon ausgegangen, dass die im vierten Jahr zu zahlenden Dividenden in Höhe von 100.000 Euro zum Satz von 14 % in den drei vorangegangenen Jahren gezahlt wurden und ein Drittel würde diesem Satz unterliegen (14.000 Euro). Auf die verbleibenden Dividenden fiele der Satz von 20 % (14 % KSt von Dividenden 100.000 Euro). Dividendenempfänger in Estland müssen, auch wenn sie 14% Körperschaftssteuer zahlen, immer noch 7% Einkommenssteuer auf die erhaltenen Dividenden zahlen, während in Lettland die Einkommenssteuer bei Erhalt von Dividenden 0% beträgt.

Litauens Purzelbaum

Ein wichtiger Beschluss Litauens gilt seit dem Jahr 2021: es wurde eine 20-jährige Körperschaftssteuerermäßigung für private Investoren eingeführt, die mindestens 20 Millionen Euro in den südlichen Gegenden investieren (in der Region Vilnius - 30 Millionen Euro) und mindestens 150 (in der Region Vilnius - 200) neue Arbeitsplätze schaffen werden. Interessanterweise können nur private Investoren mit dieser Einkommensteuerbefreiung rechnen und nicht die staatlichen Unternehmen. Im Wesentlichen hat Litauen einen ähnlichen Mechanismus wie Lettland eingeführt, welcher bis zum 31. Dezember 2017 in Kraft war. Der Unterschied lag darin, dass die Höhe der Investitionen in Lettland 10 Millionen Euro übersteigen musste. Die südlichen Nachbarn haben die Höhe dieser Investition gestaffelt, denn in der wirtschaftsstärksten Region Vilnius muss ein potenzieller Investor 50 % mehr aufbringen, als wenn derselbe beispielsweise in Klaipeda investiert.

Mit diesem Angebot wirbt Litauen nicht nur um potenzielle Investoren: der 20-jährige Körperschaftssteuernachlass soll außerdem dazu dienen, große Investitionsprojekte in anderen Regionen und Ländern (einschließlich Lettlands) zu erschweren. Jedoch ist es noch zu früh, die Auswirkungen dieser litauischen Innovation auf die Anwerbung von Investoren zu beurteilen.

Faktor Freizone

Industriezonen sind zu einer Voraussetzung für die Gewinnung von Investoren in der verarbeitenden Industrie geworden und potenzielle Investoren haben somit eine größere Auswahl. Polen und Litauen gelten als die Hauptkonkurrenten um Investitionen in die Produktion aus Deutschland, während Estland der Hauptkonkurrent um Investitionen aus den nordischen Ländern ist. Unter den Bedingungen des harten regionalen Wettbewerbs um ausländische Investitionen stellt sich die Frage, ob das Angebot der lettischen Industriezonen (geeignete Räumlichkeiten, Infrastruktur) und der Sonderwirtschaftszonen (Ermäßigung der Grundsteuer und der Körperschaftssteuer) im Vergleich zu Polen und Belarus wettbewerbsfähig ist.

Nordländer gegen Südländer

Die Analyse der Einkommenssteuersätze zeigt, dass von allen drei baltischen Staaten Estland für Holdinggesellschaften, ihre Manager, Spitzenmanager und hoch bezahlte IKT-Spezialisten am meisten Vorteile mit sich bringen, da die Gehälter mit 20 % besteuert werden, während in Lettland die Höchstverdiener 31 % und in Litauen sogar 32 % zahlen müssen. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die obligatorischen staatlichen Sozialversicherungsbeiträge von 40,2 % auf 21,29 % gesenkt wurden. Eine besonders günstige Behandlung erfahren die Arbeitgeber, deren Beiträge von 31,2 % auf nur noch 1,47 % gesenkt wurden. Im Gegenzug wurden die Beiträge der Arbeitnehmer von 9 % auf 19,5 % erhöht. Ähnlich wie in Lettland haben auch die südlichen Nachbarn den Höchstbetrag der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt, was in Estland jedoch nicht der Fall ist. Im Gegensatz zu den lettischen Arbeitgebern müssen litauische und estnische jedoch keine Solidaritätssteuer über 25,5 % auf ihr Einkommen zahlen, wenn dieses 62.800 Euro pro Jahr übersteigen.

Grundsteuer

Das lukrativste Land für Immobilienverwalter und insbesondere für Renovierer ist Estland, denn hier werden keine Grundsteuer auf Gebäuden erhoben. Die Grundsteuerpolitik in Estland ist nämlich wesentlich günstiger für Gebäudeeigentümer, vor allem für die Verwalter alter Baudenkmäler. Anders als in Lettland und Litauen erhöhen sich hier die Grundsteuer bei Renovierungen nicht. Damit hat der nördlichste baltische Staat eine gute Möglichkeit gefunden, die Gebäudeeigentümer, die Geld in die Renovierung investiert haben, nicht mit noch mit einer zusätzlichen Steuer zu belasten. In Litauen und Lettland ist die Grundsteuerpolitik ähnlich, wenn auch die Höhe der geltenden Steuersätze unterschiedlich ist. Im Gegensatz zu den anderen zwei Ländern gibt es in Lettland eine sehr detaillierte Abstufung der Steuersätze, für die ein Grundsteuersatz zu entrichten ist.

The attractiveness of Estonia, Latvia and Lithuania for foreign investors

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Die Deutsch-Baltische Handelskammer ist bereits seit über 25 Jahren der vertrauenswürdige Ansprechpartner der deutschen Wirtschaft im Baltikum und bietet Fiskaldienstleistungen für Unternehmen an, die in Estland, Lettland oder Litauen vertreten sind, oder in naher Zukunft in diese Region expandieren wollen.

Unsere Finanzexperten haben sowohl ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen Vorschriften und Gegebenheiten, als auch langjährige Erfahrung in der Beratung deutscher Unternehmen. Profitieren Sie von einem ausgezeichneten Finanzservice und der Sicherheit, einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite zu haben!

Überblick unserer Fiskaldienste

Umsatzsteuer- und Fiskalservice


  • Bereitstellung von Informationen zur Umsatz-, Körperschafts- und Einkommenssteuer
  • Durchführung der Intrastat-Meldungen
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Finanzamt und den zuständigen Behörden
  • Erstellung Ihrer Steuererklärung und Jahreserklärung
  • Hinweise und Beratungen zu Gesetzesänderungen

Lohnabrechnung und Personalverwaltung


  • Registrierung Ihres Unternehmens als Arbeitgeber beim Finanzamt
  • Registrierungen und Abmeldungen der eingesetzten Mitarbeiter bei den örtlichen Steuerbehörden
  • Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkassen)
  • Berechnung von Löhnen und der Einkommenssteuer
  • Berechnung von Urlaubs- und Krankengeld
  • Übernahme sonstiger Erklärungen und des Schriftverkehrs mit Behörden

Finanzbuchhaltungsservice


  • Umfassender Finanzbuchhaltungsservice, inkl. Umsatzsteuer-Meldungen und Lohnbuchhaltung, für Ihre Filialen und Tochtergesellschaften in Estland, Lettland oder Litauen
  • Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses für Ihre Betriebsstätten
  • Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle nach lokalem Recht
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Ihrer Bilanz- und Berichterstattung

Das sagen unsere Kunden:

„Die AHK-Baltikum betreut schon seit mehreren Jahren unsere Tochterfirma in Riga in Themen wie Finanzbuchhaltung, Steuerrecht und das Organisieren von Veranstaltungen. Wir sind sehr mit dem Service und den Dienstleistungen der AHK-Baltikum zufrieden und sind sehr froh, einen zuverlässigen und starken Partner in dieser Region zu haben. “

Hans Pape
Inhaber
HanseGrand Klimabaustoffe

Unser Unternehmen wird seit mehr als 10 Jahren durch die Deutsch-Baltische Handelskammer (AHK) im Rahmen einer Fiskalvertretung zuverlässig betreut. Die Zusammenarbeit ist stets effizient und vertrauensvoll.

Wir würden uns jederzeit wieder für die AHK entscheiden."

Andreas Bundt
Finanzen und Buchhaltung
Alfred E. Tiefenbacher GmbH & Co. KG