Umweltdienstleistung
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Verpflichtungen im Bereich Recycling von Verpackungen.
Entsorgungsverpflichtungen in Deutschland
Was Sie wissen müssen, wenn Sie nach Deutschland verpackte Waren exportieren
Seit Januar 2019 müssen alle Unternehmen, die Versand- oder Produktverpackungen auf den deutschen Markt bringen, ihren Recyclingverpflichtungen nachkommen. Dies betrifft zum einen Hersteller in Deutschland, aber auch Exporteure aus dem Ausland. Es gibt weder Ausnahmen für Kleinunternehmer noch Online-Händler, die Ihre Ware über Händlerplattformen anbieten. Ausschlaggebend ist, dass Verpackung auf den deutschen Markt gebracht wird.
Die Deutsch-Baltische Handelskammer ist Ihr kompetenter Partner für das Thema Recyclingverpflichtungen in Deutschland, Estland, Lettland und Litauen. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zum Verpackungsgesetz, Registrierungen und Mengenmeldungen. Wir möchten Sie dabei unterstützen, dass Sie Ihrer Entsorgungsverpflichtung beim Export nach Deutschland rechtskonform nachkommen.
Überblick über unsere Verpackungsdienste
- Bereitstellung von Informationen zum Thema Verpackungsverpflichtungen in Deutschland, Estland, Lettland und Litauen in allen vier Sprachen
- Unterstützung bei der Registrierung im staatlichen Verpackungsregister
- Beratung bei der Auswahl von Entsorgungsdienstleistern und Unterstützung bis zum Vertragsabschluss
- Klassifizierung der Verpackungen und Kalkulation der Lizenzgebühren
- Unterstützung bei der fristgerechten Einreichung der Mengenmeldungen
- Hilfestellung bei firmenspezifischen Problemen im Bereich Verpackungen
- Kontinuierliche Aufklärung über rechtliche Anforderungen und Gesetzesänderungen